Einbauelemente
Alle Einbauelemente müssen in der Wandverkleidung, bis 2 m höhe, flächenbündig integriert werden.
Falls sich die Einbauelemente wie Türen, Tore, Revisionskästen, Regieraumfenster und Seilkisten in eine kraftabbauenden Wand befinden, müssen auch diese Elemente den Kraftabbau aufweisen.